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Der Zweckverband Wirtschaftsförderung stellt sich vor
Der Zweckverband Wirtschaftsförderung ist ein Zusammenschluss von Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen. Seine rechtliche Basis ist das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit sowie die beschlossene und veröffentlichte rechtskräftige Satzung des Verbandes. Der Zweckverband Wirtschaftsförderung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch einen Vorstand und die Geschäftsführung repräsentiert. Sein Finanzmanagement unterliegt dem öffentlichen Haushaltsrecht.
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